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   OLG Bamberg, 04.08.2023 - 7 WF 153/23   

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https://dejure.org/2023,22894
OLG Bamberg, 04.08.2023 - 7 WF 153/23 (https://dejure.org/2023,22894)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.08.2023 - 7 WF 153/23 (https://dejure.org/2023,22894)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. August 2023 - 7 WF 153/23 (https://dejure.org/2023,22894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 69 Abs. 1 S. 2; FamFG § 69 Abs. 1 S. 4; FamFG § 151 Nr. 1; FamFG § 158 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 112
    Zurückverweisung wegen unterlassener Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG und der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in Fällen des § 112 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG und der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in Fällen des § 112 BGB

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG und der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in Fällen des § 112 BGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes für ein Kind im Verfahren der gerichtlichen Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an einer Fotovoltaikanlage; Entbehrlichkeit der Bestellung bei Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der rechtlichen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3732
  • FGPrax 2023, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.02.2013 - 10 UF 12/13

    Bekanntgabe des Ergebnisses der Kindesanhörung und Befugnisse des mit dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.08.2023 - 7 WF 153/23
    c) Dass eine Kindesanhörung nicht förmlich protokolliert werden muss, folgt nicht aus der in FamRZ 2014, 413 veröffentlichen Rechtsprechung des OLG Celle, sondern aus § 28 Abs. 4 FamFG.

    Vielmehr wurde im Leitsatz (vgl. FamRZ 2014, 413) ausgeführt, dass das wesentliche Ergebnis den übrigen Beteiligten in geeigneter Weise bekannt zu geben ist.

  • OLG Hamm, 20.11.2017 - 9 UF 168/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.08.2023 - 7 WF 153/23
    Weil das Unterlassen der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in den Akten und der getroffenen Entscheidung weder erwähnt noch begründet worden ist, bedeutet dies, dass das Amtsgericht ohne einen hinzuzuziehenden Beteiligten im Sinn von § 7 FamFG entschieden und damit insoweit keine Sachentscheidung getroffen hat (OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1817; OLG Hamm FamRZ 2018, 456; OLG Rostock FamRZ 2014, 2020).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2021 - 6 UF 79/21

    Verfahrensfehlerhafte Unterlassung der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.08.2023 - 7 WF 153/23
    Weil das Unterlassen der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in den Akten und der getroffenen Entscheidung weder erwähnt noch begründet worden ist, bedeutet dies, dass das Amtsgericht ohne einen hinzuzuziehenden Beteiligten im Sinn von § 7 FamFG entschieden und damit insoweit keine Sachentscheidung getroffen hat (OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1817; OLG Hamm FamRZ 2018, 456; OLG Rostock FamRZ 2014, 2020).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2024 - 18 WF 44/24

    Zurückverweisung eines Verfahrens wegen Auswahl des Vormunds aufgrund von

    Angesichts dessen kann vorliegend dahinstehen, ob auch eine Zurückverweisung auf Grundlage von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG in Betracht käme, wonach das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen darf, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat (so für den Fall der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistands: OLG Brandenburg vom 07.11.2023 - 13 UF 127/23, juris Rn. 12, und vom 25.07.2012 - 15 UF 132/12, juris Rn. 3; OLG Bamberg vom 07.08.2023 - 7 WF 153/23, juris Rn. 11 ff.; OLG Frankfurt vom 08.06.2021 - 6 UF 79/21, juris Rn. 11 ff.; a.A. KG vom 03.04.2014 - 17 UF 27/14, juris Rn. 13; Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Auflage 2024, § 69 FamFG Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2023 - 13 UF 127/23
    Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn die gesetzlich notwendige Bestellung eines Verfahrensbeistands unterblieben ist (OLG Bamberg, BeckRS 2023, 23262; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 6 UF 79/21 -, Rn. 9, juris; OLG Zweibrücken, BeckRS 2022, 4509; OLG Hamm, FamRZ 2018, 456; OLG Rostock, FamRZ 2014, 2020; OLG Brandenburg, FamRB 2012, 343; Sternal/Sternal, 21. Aufl. 2023, FamFG § 69 Rn. 19; Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller, 13. Aufl. 2022, FamFG, § 69 Rn. 10; vgl. auch Zöller-Feskorn, 34. Aufl 2022, FamFG, § 69 Rn. 8 a, 10 für eine entsprechende Zurückverweisung nach Maßgabe von § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG).
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